Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Feinoptischen Werkstatt Trabert GmbH

I. Allgemeine Bestimmungen unserer Geschäftsbedingungen

  1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle unsere Lieferungen und Leistungen, sowie für die von uns bestellten Lieferungen und Leistungen. Abweichungen bedürfen der schriftlichen Anerkennung.
  2. Der Inhalt unserer Bestätigungsschreiben gilt als vom Kunden gebilligt, wenn er nicht innerhalb einer Woche nach Absendung schriftlich widerspricht. Dabei ist das Datum des Poststempels bzw. des Fax- Protokolls maßgeblich. Bei E-Mails zählt das Abgangsdatum.
  3. Unsere Angebote grundsätzlich freibleibend. Dem Angebot beigefügte Unterlagen (Kataloge, Prospekte) sind nur maßgeblich, wenn sie ausdrücklich als verbindlich bezeichnet werden. Preislisten verlieren spätestens nach einem Jahr ab Zustellung ihre Gültigkeit. Irrtum, Druckfehler und Preisänderungen bleiben vorbehalten.
  4. Unseren Angeboten liegen die INCOTERM in der jeweils aktuell geltenden Fassung zu Grunde.
  5. An den von uns gelieferten Gegenständen, Formen, Mustern, Konstruktionen, Leistungen, Abbildungen und sonstigen Unterlagen behalten wir uns alle geistigen Eigentumsrechte vor. Sie dürfen nicht an Dritte weitergegeben werden. Dies gilt auch für Kostenvoranschläge, Zeichnungen und sonstige Angebotsunterlagen.

II. Bestellungen

  1. Wird im Angebot oder bei der Bestätigung ausdrücklich auf Mehrstücke hingewiesen, so ist der Kunde verpflichtet, diese zum angebotenen Preis anzunehmen. Ebenso sind wir berechtigt, Aufträge mit Mindermengen abzuschließen.
  2. Sonderanfertigung werden weder umgetauscht noch zur Gutschrift angenommen.

II. Zahlungsbedingungen

  1. Die Preise gelten für die Lieferung netto ab Werk, zuzüglich Verpackung, in Euro (EUR).
  2. Neukunden werden nur gegen Vorkasse oder gegen Nachnahme beliefert.
  3. Unsere Forderungen werden nach 30 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug fällig. Bei Nichtzahlung wird vom Tag der Fälligkeit an ein Verzugszins von 4% über dem Diskontsatz der Deutschen Bundesbank erhoben.
  4. Wechsel und Schecks werden nur nach gesonderter Vereinbarung entgegengenommen. Die Verbindlichkeit des Kunden erlischt erst, wenn die Schecks und Wechsel eingelöst werden konnten.
  5. Der Kunde darf nur dann Zahlungen zurückbehalten, und er darf nur aufrechnen, wenn die Gegenansprüche von uns anerkannt oder rechtskräftig festgestellt sind. Unser Aufrechnungsrecht bleibt unbeschränkt.

III. Lieferung

  1. Geliefert wird auf Gefahr und Rechnung des Käufers. Wir versichern die Lieferung nur, wenn dies ausdrücklich verlangt wird und eine Deckungssumme angegeben ist. Die Kosten trägt der Kunde. In Zweifelsfällen, insbesondere bei hochwertigen Lieferungen, behalten wir uns vor, die Lieferung auf Kosten des Kunden zu versichern.
  2. Die Kosten der Verpackung und des Transports trägt der Kunde.
  3. Bei höherer Gewalt, bei Arbeitskampfmaßnahmen, Betriebsstörungen, Rohstoffmangel und von uns nicht zu vertretende Nichtbelieferung verlängert sich die Lieferfrist. Wird die Lieferung endgültig unmöglich, befreit uns das von der Pflicht zur Lieferung.
  4. Der Kunde hat die Lieferung auf Vollständigkeit und Richtigkeit zu prüfen und etwaige Mängel innerhalb einer Woche nach Empfang schriftlich zu rügen. Für das Ende der Frist ist der Zugang der Rügeanzeige bei uns maßgeblich. Bei Transportschäden ist innerhalb der gleichen Frist die Stellungnahme des Beförderers vorzulegen. Ebenso sind andere Mängel spätestens eine Woche nach Entdeckung schriftlich anzuzeigen.
  5. Wird nicht rechtzeitig gerügt, gilt die Lieferung als genehmigt. Gewährleistungs-, Nachlieferungs- und Nachbesserungsansprüche sind ausgeschlossen.
  6. Bei rechtzeitiger Rüge bestimmen sich die Ansprüche des Kunden nach diesen AGB.
  7. Der Kunde kann vom Vertrag zurücktreten, wenn wir mit der Lieferung in Verzug sind, er eine angemessene Nachfrist gesetzt hat und diese Frist ohne Lieferung verstrichen ist. Der Schadensersatz bestimmt sich nach diesen AGB.
  8. Durch die Lieferung ist der Werk- oder Kaufvertrag unsererseits erfüllt.

IV. Beigestelltes Material

  1. Beigestelltes Material und Teile sind vom Kunden mit einer Prüfbescheinigung zu versehen. Darin bestätigt der Kunde, dass diese in allen Kriterien den Vereinbarungen und technischen Anforderungen entsprechen. Wir sind nicht verpflichtet, bereitgestelltes Material und Teile auf technische Anforderungen zu überprüfen, wenn dies nicht gesondert vereinbart ist.
  2. Weisen die beigestellten Materialien und Teile Mängel auf, ist die Gewährleistung ausgeschlossen, soweit diese Mängel zu Mängeln am Endprodukt geführt haben. Ferner übernehmen wir keine Haftung für die Beschädigung oder den Verlust beigestellter Sachen.
  3. Beigestellte Materialien und Teile werden nach den gängigen Standards behandelt, sofern der Kunde nicht eine andere Behandlung ausdrücklich vorschreibt.

V. Gewährleistung

  1. Mangelhafte Liefergegenstände werden wir nach unserem Ermessen nachbessern oder zurücknehmen und neu liefern. Kommen wir mit der Nachbesserung oder Nachlieferung in Verzug, so kann der Kunde nach einer von ihm schriftlich gesetzten angemessenen Nachlieferungsfrist mindern oder vom Vertrag zurücktreten. Weitergehende Ansprüche gegen uns oder unsere Erfüllungsgehilfen sind ausgeschlossen. Insbesondere ersetzen wir nicht Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind.
  2. Wir haften nicht für unsachgemäße Verwendung, fehlerhafte Montage, natürlichen Verschleiß oder fehlerhafte Pflege und Wartung durch den Kunden oder Dritte. Die Haftung erlischt ferner bei unsachgemäßen Änderungen oder Nachbesserungen durch den Kunden oder Dritte. Ausgenommen sind Wartungen und Nachbesserungen, die durch uns beauftragt wurden oder mit unserer ausdrücklichen schriftlichen Genehmigung geschehen.

VI. Haftung

  1. Unsere Haftung erstreckt sich nur auf die uns bekannten Einsatzzwecke und -bedingungen der von uns gelieferten Gegenstände.
  2. Für über den Liefergegenstand hinausgehende Schäden haften wir nur bei:
    • Vorsatz und grober Fahrlässigkeit,
    • schuldhafter Verletzung von Leben, Körper, Gesundheit,
    • Mängeln, für die das Produkthaftungsgesetz die Haftung für Sach- und Personenschäden gegenüber Verbrauchern vorsieht,
    • arglistig verschwiegenen Mängeln,
    • Mängeln, deren Abwesenheit wir garantiert haben,
    • bei grob fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten
    • bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung auf typische, vorhersehbare Schäden begrenzt.

3. Eine weitere Haftung ist ausgeschlossen.

VII. Verjährung

Sofern das Gesetz nichts anderes vorschreibt, verjähren alle Ansprüche des Kunden innerhalb von zwölf Monaten.

VIII. Eigentumsvorbehalt

  1. Die gelieferten Gegenstände bleiben bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum. Bei Schecks und Wechseln zählt nicht die Hingabe, sondern die Einlösung als Bezahlung.
  2. Wenn die gelieferten Gegenstände veräußert werden, tritt uns der Kunde die Ansprüche aus der Veräußerung bereits zum jetzigen Zeitpunkt in Höhe unserer Ansprüche aus der Lieferung der veräußerten Gegenstände ab. Wir nehmen die Abtretung an.
  3. Werden die gelieferten Gegenstände verbunden oder verarbeitet, so werden wir Miteigentümer an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der von uns gelieferten Gegenstände am Wert der neuen Sache.

X. Sonstiges

  1. Bei Unwirksamkeit einzelner Klauseln dieser AGB bleibt der Rest der AGB unberührt.
  2. Für Streitigkeiten aus diesem Vertrag gilt ausschließlich deutsches Recht. Gerichtsstand ist Jena.
This site is protected by reCAPTCHA and the Google Privacy Policy and Terms of Service apply.